{"id":153100,"date":"2017-04-18T23:41:38","date_gmt":"2017-04-18T21:41:38","guid":{"rendered":"http:\/\/88.99.185.160\/?page_id=153068"},"modified":"2025-11-18T00:52:00","modified_gmt":"2025-11-17T23:52:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.summer-breeze.de\/de\/kontakt\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB<\/strong><\/p>\n<div id=\"paragraph_3225\" class=\"paragraph\" data-id=\"3225\">\n<div class=\"actual_content\">\n<div class=\"contentr-wysiwyg\">\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das SUMMER BREEZE Open Air 2022<\/p>\n<p>1. Veranstalter:<br \/>\nSiLVERDUST GmbH<br \/>\nSummer-Breeze-Weg 1<br \/>\n73453 Abtsgm\u00fcnd<br \/>\nTel: +49 (0) 7366 &#8211; 92 984 00<br \/>\nFax: +49 (0) 7366 &#8211; 92 984 10<br \/>\nE-Mail: mail@silverdust.de,<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Achim Ostertag, Jonas Medinger<br \/>\nAmtsgericht Ulm HRB 501425<\/p>\n<p>2. Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n<p>2.1. Diese AGB gelten zwischen dem K\u00e4ufer einer Eintrittskarte (\u201eBesucher\u201c) und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schlie\u00dft der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der K\u00e4ufer die \u00fcbrigen Besucher und der Veranstalter schlie\u00dft mit jedem Besucher einen Vertrag \u00fcber den Besuch der Veranstaltung.<\/p>\n<p>2.2. Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Park- und Campingordnung sowie das Festival-ABC an.<\/p>\n<p>2.3. Bei Veranstaltungen, bei denen die Tickets personalisiert werden, gelten zus\u00e4tzlich zu den<\/p>\n<p>vorliegenden AGB die jeweiligen Personalisierungs-AGB.<\/p>\n<p>3. Festivalgel\u00e4nde<\/p>\n<p>Das SUMMER BREEZE Open Air findet auf dem ausgewiesenen Festivalgel\u00e4nde in Dinkelsb\u00fchl statt. Das Festivalgel\u00e4nde umfasst s\u00e4mtliche Fl\u00e4chen, zu denen nur Zutritt mit g\u00fcltigem Festivalticket gew\u00e4hrt wird, dazu geh\u00f6ren insbesondere die Gel\u00e4nde vor Haupt- und Nebenb\u00fchne, das Campingareal und die Parkzonen. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen AGB gelten auf dem gesamten Festivalgel\u00e4nde.<\/p>\n<p>4. Einlass; Einlasskontrolle; Campen; Parktickets<\/p>\n<p>4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgel\u00e4nde ist nur mit g\u00fcltiger Eintrittskarte oder unversehrtem Festivalb\u00e4ndchen m\u00f6glich. Direkt an der Einfahrt zum Campingplatz wird die Karte gegen das Festivalb\u00e4ndchen eingetauscht. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besuchern die das Veranstaltungsgel\u00e4nde verlassen, wird erneuter Einlass nur gew\u00e4hrt, wenn sie ein verschlossenes unversehrtes Festivalb\u00e4ndchen um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder besch\u00e4digte B\u00e4ndchen verlieren ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>4.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgel\u00e4nde kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>4.3. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgel\u00e4nde aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend, das Mitf\u00fchren von gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund f\u00fcr die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre G\u00fcltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.<\/p>\n<p>4.4. Eine g\u00fcltige Eintrittskarte berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Festivalgel\u00e4nde ab dem 12.08.2025, 07.00 Uhr ohne Aufpreis zum Campen. Das Parken kostet pro Auto eine extra Geb\u00fchr, die vor Ort zu bezahlen ist. Auf dem gesamten Festivalgel\u00e4nde gilt die StVO. Die Abreise muss bis sp\u00e4testens Sonntag, den 17.08.2025 bis 14.00 Uhr erfolgt sein.<\/p>\n<p>5. Hausrecht, Verhaltensregeln; Fotografien und Filmen<\/p>\n<p>5.1. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausge\u00fcbt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p>Besuchern ist es insbesondere untersagt, auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde<br \/>\n&#8211; gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde mitzuf\u00fchren;<br \/>\n&#8211; k\u00f6rperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszu\u00fcben;<br \/>\n&#8211; ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbema\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren;<br \/>\n&#8211; Bereiche und R\u00e4ume zu betreten, die f\u00fcr Besucher nicht freigegeben sind.<\/p>\n<p>5.2. Fotografieren f\u00fcr den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Pers\u00f6nlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Ver\u00f6ffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.<\/p>\n<p>5.3. Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote versto\u00dfen oder versto\u00dfen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsgel\u00e4nde verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher eine Straftat wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Veranstaltungsgel\u00e4nde verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.<\/p>\n<p>5.4. Besteht ein vorgenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort, verliert die Eintrittskarte ihre G\u00fcltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verst\u00f6\u00dft, ist dem Veranstalter f\u00fcr den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.<\/p>\n<p>6. Eintrittspreis<\/p>\n<p>Die Eintrittspreise k\u00f6nnen der jeweils g\u00fcltigen Preisliste entnommen werden.<\/p>\n<p>7. Autorisierte Verkaufsstellen und Online Bestellung<\/p>\n<p>Die Website des SUMMER BREEZE enth\u00e4lt kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besucher.<\/p>\n<ul>\n<li>Eintrittskarten sind grunds\u00e4tzlich nur beim Veranstalter oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Sollten f\u00fcr den Erwerb von Eintrittskarten bei den autorisierten Verkaufsstellen zus\u00e4tzlich zu diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verh\u00e4ltnis zwischen dem Besucher und dem Veranstalter diese AGB Vorrang.<\/li>\n<li>Bei der Online-Bestellung von Eintrittskarten wird im Fall der Registrierung des Besuchers ein pers\u00f6nliches Passwort vergeben. Der Besucher ist selbst daf\u00fcr verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Besucher haftet f\u00fcr alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbr\u00e4uchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Besucher durch Ausl\u00f6sung der Bestellung einer Eintrittskarte mit dem auf der Internet-Pr\u00e4senz des Veranstalters (www.summer-breeze.shop) daf\u00fcr vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Veranstalter ab. Der Veranstalter best\u00e4tigt dem Besucher den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Best\u00e4tigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verf\u00fcgbarkeit der bestellten Eintrittskarten und der Ber\u00fccksichtigung besonderer Umst\u00e4nde (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder E-Tickets) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen Veranstalter und dem Besucher auf Grundlage dieser AGB zustande.<\/li>\n<\/ul>\n<p>8. Kein Widerrufsrecht<\/p>\n<p>Kein Widerrufs- oder R\u00fccknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten \u00fcber Fernkommunikationsmittel im Sinne des \u00a7 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gem\u00e4\u00df \u00a7 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiw\u00f6chiges Widerrufs- und R\u00fcckgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Best\u00e4tigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.<\/p>\n<p>9. Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung durch Lautst\u00e4rke<\/p>\n<p>Dem Besucher ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der B\u00fchne eine besondere Lautst\u00e4rke herrscht und die Gefahr von m\u00f6glichen Gesundheitssch\u00e4den, insbesondere H\u00f6rsch\u00e4den, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautst\u00e4rkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte daf\u00fcr, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabh\u00e4ngig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrst\u00f6psel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der N\u00e4he der Lautsprecherboxen, sowie einen Platz vor der jeweiligen B\u00fchne zu w\u00e4hlen, der den individuellen H\u00f6rgewohnheiten zutr\u00e4glich ist.<\/p>\n<p>10. Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltung<\/p>\n<p>Zur \u00f6ffentlichen Berichterstattung \u00fcber die Veranstaltung sowie zu deren Promotion k\u00f6nnen der Veranstalter oder von ihm jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabh\u00e4ngig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen k\u00f6nnen. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen k\u00f6nnen durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und \u00f6ffentlich wiedergegeben werden.<\/p>\n<p>Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur f\u00fcr sich selbst, sondern f\u00fcr weitere Personen, \u00a0muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 10 sowie von Ziffer 25 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. Die Bestimmungen zur Zul\u00e4ssigkeit der Weitergabe nach Ziffer 12 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>11. Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung<\/p>\n<p>11.1. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden (z.B. Erkrankung von K\u00fcnstlern, h\u00f6here Gewalt, ein von au\u00dfen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Sollte die Veranstaltung aufgrund des Covid 19-Virus \u00a0(Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach 11.2 oder 11.3 abzusagen oder zu verlegen. \u00a0Zu den vorstehend benannten F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt z\u00e4hlen auch s\u00e4mtliche Ausf\u00e4lle aufgrund eines Fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19 Pandemie und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob ein beh\u00f6rdliches Verbot oder eine beh\u00f6rdliche Empfehlung zu dem Ausfall f\u00fchren. \u00a0Ziff. 11.2 und 11.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund der Corona Pandemie nach Abw\u00e4gung aller Umst\u00e4nde zu der Einsch\u00e4tzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr f\u00fcr Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschr\u00e4nkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragsk\u00fcndigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, f\u00fcr die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nicht.<\/p>\n<p>11.2 Sagt der Veranstalter die Veranstaltung gem. Ziff. 11.1 ab, wird das Ticket ung\u00fcltig.<\/p>\n<p>11.3. Verlegt der Veranstalter die Veranstaltung gem. 11.1, behalten die Tickets ihre G\u00fcltigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf R\u00fcckgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des<\/p>\n<p>Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der R\u00fcckgabe. Der Anspruch ist bis sp\u00e4testens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegen\u00fcber dem Veranstalter geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 11.4. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.<\/p>\n<p>11.4 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 11.1.,11.2.,11.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher Ust. zur\u00fcckerstattet. Grunds\u00e4tzlich nicht zur\u00fcckerstattet werden gezahlte Geb\u00fchren (z.B. Vorverkaufsgeb\u00fchren und Systemgeb\u00fchren) . Gegen einen Anspruch auf R\u00fcckerstattung der Geb\u00fchren erkl\u00e4rt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher H\u00f6he besteht.<\/p>\n<p>11.5. Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgef\u00fchrt. Sollten die Witterungsumst\u00e4nde jedoch Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, K\u00fcnstler oder Personal bef\u00fcrchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt, aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein R\u00fcckverg\u00fctungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last gelegt werden.<\/p>\n<p>12. Weitergabe von Tickets<\/p>\n<p>12.1. Aus sicherheitstechnischen Gr\u00fcnden, um eine fl\u00e4chendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialvertr\u00e4glichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>12.2. Der Besucher verpflichtet sich und versichert ausdr\u00fccklich, die Tickets ausschlie\u00dflich f\u00fcr private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das hei\u00dft mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Besucher insbesondere<\/p>\n<ul>\n<li>Eintrittskarten \u00f6ffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,<\/li>\n<li>Eintrittskarten f\u00fcr einen h\u00f6heren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zul\u00e4ssig,<\/li>\n<li>Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverk\u00e4ufer und\/oder Ticketh\u00e4ndler zu ver\u00e4u\u00dfern oder weiterzugeben;<\/li>\n<li>Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>12.3. Sollte der Veranstalter feststellen, dass die Besucher gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 13 versto\u00dfen hat, kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets sperren und dem Kunden\/Ticketinhaber entweder den Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde verweigern bzw. ihn vom Festivalgel\u00e4nde verweisen, einen zuk\u00fcnftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besucher gegen\u00fcber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie f\u00fcr jeden Versto\u00df gegen Ziff. 12 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in H\u00f6he von bis zu maximal 2.500,00 \u20ac fordern. Die genaue H\u00f6he der Vertragsstrafe wird vom Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zust\u00e4ndigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzanspr\u00fcche von Veranstalter wegen des Versto\u00dfes anzurechnen.<\/p>\n<p>12.4. Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gr\u00fcnden insbesondere in Einzelf\u00e4llen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers ist zul\u00e4ssig, wenn kein Fall der unzul\u00e4ssigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 12 vorliegt.<\/p>\n<p>13. Information<\/p>\n<p>Der Veranstalter informiert ausf\u00fchrlich \u00fcber Anreise, Campingbeginn, Ausweichm\u00f6glichkeiten etc. im Festival ABC, das unter https:\/\/www.summer-breeze.de\/de\/abc\/a-z\/ abrufbar ist. Generell ist die Park- und Campingordnung einzuhalten.<\/p>\n<p>14. Aggregate<\/p>\n<p>Aggregate sind auf dem Festival-Campingplatz zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein \u00d6l oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 01.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug d\u00fcrfen maximal 20 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>15. M\u00fcll<\/p>\n<p>M\u00fcllablagerungen (speziell Sperrm\u00fcll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. M\u00fclls\u00e4cke werden kostenlos am Eingang ausgeh\u00e4ndigt. Abzugeben sind sie an den daf\u00fcr vorgesehenen M\u00fcllsammelstationen, die im Gel\u00e4ndeplan eingezeichnet sind.<\/p>\n<p>16. Behinderung von Einsatzkr\u00e4ften<\/p>\n<p>Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und Campingausr\u00fcstung so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkr\u00e4fte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanit\u00e4ren Anlagen jederzeit m\u00f6glich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Ma\u00dfnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.<\/p>\n<p>17. Parkfl\u00e4chen<\/p>\n<p>Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Fl\u00e4chen genehmigt. Den hierf\u00fcr abgestellten Ordnungskr\u00e4ften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgel\u00e4nden ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige seitens der jeweiligen Besitzer der Fl\u00e4chen gerechnet werden.<\/p>\n<p>18. Campingfl\u00e4chen<\/p>\n<p>Die Campingfl\u00e4chen sind nur f\u00fcr Festivalbesucher mit g\u00fcltiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne g\u00fcltige Festivaleintrittskarte ist nicht m\u00f6glich! Das Parken ohne g\u00fcltiges Parkticket ist nicht m\u00f6glich!<\/p>\n<p>19. Sicherheitsdienst<\/p>\n<p>Beim Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgef\u00fchrt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erkl\u00e4ren sich damit einverstanden.<\/p>\n<p>20. Verbotene Gegenst\u00e4nde<\/p>\n<p>Auf dem gesamten Festivalgel\u00e4nde sind verboten: Glas, Tiere, Trockeneis, Waffen und Werkzeuge aller Art, CS Gas, Pfefferspray, brennbare Fl\u00fcssigkeiten, Fackeln, pyrotechnische Gegenst\u00e4nde, Himmelslaternen, l\u00e4rmerzeugende Gegenst\u00e4nde, Druck- und Fl\u00fcssiggase, Shirts von rechtsradikalen Bands, kommerzielle, politische Gegenst\u00e4nde aller Art, einschlie\u00dflich Banner, Schilder, Symbole oder Flugbl\u00e4tter sowie gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde jeglicher Art (https:\/\/www.summer-breeze.de\/de\/abc\/a-z\/).<\/p>\n<p>21. Hausrecht<\/p>\n<p>Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausge\u00fcbt. Auf dem Festivalgel\u00e4nde gilt die Haus- bzw. Festivalgel\u00e4ndeordnung sowie die Park- und Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.<\/p>\n<p>22. Programm\u00e4nderung<\/p>\n<p>Im Falle von wesentlichen Programm\u00e4nderungen, wie z.B. der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Anspr\u00fcche gegen den Veranstalter, solange \u00c4nderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des SUMMER BREEZE Open Air gewahrt bleibt. Versp\u00e4tungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. \u00c4nderungen wird der Veranstalter unverz\u00fcglich auf www.summer-breeze.de bekannt geben.<\/p>\n<p>23. Jugendschutz<\/p>\n<p>F\u00fcr jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der \u00d6ffentlichkeit, dies beinhaltet auch das Alkoholverbot f\u00fcr Jugendliche unter 18 Jahren, zu dem auch der Konsum von branntweinhaltigen Mixgetr\u00e4nken z\u00e4hlt. Kinder zwischen 0 und einschlie\u00dflich 6 Jahren haben keinen Zutritt auf das Konzertgel\u00e4nde. Jugendliche zwischen 7 und 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuf\u00fchren und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.<\/p>\n<p>24. Haftung<\/p>\n<p>24.1. Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.<\/p>\n<p>24.2. Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Sch\u00e4den bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>24.3. Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet oder deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte (nachfolgend \u201ewesentliche Nebenpflicht\u201c) ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Sch\u00e4den begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>24.4. Anspr\u00fcche wegen schuldhafter Herbeif\u00fchrung von Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger T\u00e4uschung, aufgrund einer vom Veranstalter \u00fcbernommen Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit oder f\u00fcr das vom Veranstalter \u00fcbernommene Beschaffungsrisiko bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>24.5. Die oben genannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen des Veranstalters.<\/p>\n<p>25. Datenschutz<\/p>\n<p>Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschlie\u00dflich der Rechte des Besuchers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters k\u00f6nnen der unter (https:\/\/www.summer-breeze.de\/de\/kontakt\/datenschutz\/) abrufbaren Datenschutzerkl\u00e4rung entnommen werden.<\/p>\n<p>26. Anwendbares Recht<\/p>\n<p>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschr\u00e4nkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften, insbesondere des Staates, in dem der Besucher als Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>27. Gerichtsstand<\/p>\n<p>Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz von Veranstalter, wenn der Besucher Kaufmann oder der Besucher eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts ist oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder der Besucher keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder Besucher seinen Wohnsitz\/Besitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz\/Sitz oder der gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Besuchers nicht bekannt ist.<\/p>\n<p>28 Salvatorische Klausel<\/p>\n<p>Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die G\u00fcltigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>29. Das Festival ABC ist unabdingbarer Bestandteil der AGB.<\/p>\n<p>30. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen<\/p>\n<p>Der Veranstalter ist bei einer Ver\u00e4nderung der Marktverh\u00e4ltnisse und\/oder der Gesetzeslage und\/oder der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und\/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu erg\u00e4nzen und\/oder zu \u00e4ndern, sofern dies f\u00fcr den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen \u00c4nderungen werden dem Besucher schriftlich oder \u2013 wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erkl\u00e4rt hat \u2013 per E-Mail bekannt gegeben. Die Erg\u00e4nzungen bzw. \u00c4nderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der \u00c4nderungsk\u00fcndigung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Kontaktadresse info@summer-breeze.de zu richten.<\/p>\n<p>31. Verbraucherschlichtungsstelle<\/p>\n<p>Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) des SUMMER BREEZE Open Air (\u201eTicket-AGB\u201c)<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Geltungsbereich, Vertragsabschluss<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1. \u00a0 \u00a0 Diese Ticket-AGB gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Konzerte, bei denen die Silverdust GmbH (Summer Breeze Weg 1, 73453 Abtsgm\u00fcnd ; nachfolgend \u201eVeranstalterin\u201c) Veranstalter ist und regeln das Verh\u00e4ltnis zwischen den Besuchern (nachfolgend \u201eSie\u201c, \u201eK\u00e4ufer\u201c, \u201eKarteninhaber\u201c) und der Veranstalterin (nachfolgend \u201eBesuchervertrag\u201c). Durch den Kauf einer Eintrittskarte schlie\u00dft der K\u00e4ufer mit der Veranstalterin einen Veranstaltungs- und Besuchervertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der K\u00e4ufer die \u00fcbrigen Besucher und die Veranstalterin schlie\u00dft mit jedem Besucher einen Vertrag \u00fcber den Besuch der Veranstaltung. Der Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB an.<\/p>\n<p>1.2. \u00a0 \u00a0 Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und uns erfolgt insbesondere \u00fcber unsere Vertriebspartner (wie z.B. \u00f6rtlicher Ticketvorverkauf etc., nachfolgend \u201eVertriebspartner\u201c), die den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermitteln. Neben den vorliegenden AGB gelten die AGB unserer Vertriebspartner. Im Fall abweichender Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Veranstalterin Vorrang. Dar\u00fcber hinaus sind gesonderte Hinweise insbesondere der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.<\/p>\n<p>1.3. \u00a0 \u00a0 Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgeb\u00fchr, Systemgeb\u00fchr und sonstigen Geb\u00fchren, jeweils inkl. gesetzlicher USt., zusammensetzt (nachfolgend &#8222;Ticketkaufpreis&#8220;) ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung f\u00e4llig und steht der Veranstalterin vollst\u00e4ndig zu. Die Vertriebspartner erheben ggf. zus\u00e4tzlich weitere Geb\u00fchren im eigenen Namen.<\/p>\n<p>1.4. \u00a0 \u00a0 Die Tickets werden \u00fcber unsere Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, d.h. die Tickets stehen bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Veranstalterin und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.<\/p>\n<p>1.5. \u00a0 \u00a0 Kinder unter 7 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 7 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir dar\u00fcber gesondert.<\/p>\n<p>Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren d\u00fcrfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls \u00fcber eine Eintrittskarte verf\u00fcgt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person \u00fcber 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen k\u00f6nnen, die von den Eltern unterschrieben ist. Eine Ausweiskopie der Eltern ist beizuf\u00fcgen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind w\u00e4hrend der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr. In Begleitung einer vertretungsberechtigten Person gilt der Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschr\u00e4nkung, sofern sie sich durch einen g\u00fcltigen Kinder- oder Sch\u00fclerausweis ausweisen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. F\u00fcr Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Ma\u00dfgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine R\u00fcckerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.<\/p>\n<p>Es gibt grunds\u00e4tzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung au\u00dfer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angek\u00fcndigten Veranstaltungen kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>1.6. \u00a0 \u00a0 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem erm\u00e4\u00dfigten Ticket ist nur m\u00f6glich, wenn der Grund der Erm\u00e4\u00dfigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem erm\u00e4\u00dfigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.<\/p>\n<p>1.7. \u00a0 \u00a0 Die Veranstalterin ist \u00fcber das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihr erworbenen Tickets unverz\u00fcglich \u00fcber die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Die Veranstalterin ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach entsprechender Anzeige, Sperrung des Tickets und Legitimationspr\u00fcfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. F\u00fcr die Neuausstellung kann von der Veranstalterin eine Servicegeb\u00fchr erhoben werden. Bei missbr\u00e4uchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet die Veranstalterin Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgr\u00fcnden grunds\u00e4tzlich nicht vorgenommen werden<\/p>\n<p>1.8. \u00a0 \u00a0 Abweichende oder erg\u00e4nzende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Dritter, insbes. des K\u00e4ufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin nicht Vertragsbestandteil.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong> Einlass; Einlasskontrolle<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1. \u00a0 \u00a0 Der Zutritt zum Veranstaltungsgel\u00e4nde ist nur mit g\u00fcltiger Eintrittskarte m\u00f6glich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besucher, die das Veranstaltungsgel\u00e4nde verlassen, wird erneuter Einlass nicht gew\u00e4hrt sofern sie nicht \u00fcber einen entsprechenden Nachweis der Berechtigung verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>2.2. \u00a0 \u00a0 Beim Zutritt zum Veranstaltungsgel\u00e4nde kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgef\u00fchrt werde.<\/p>\n<p>2.3. \u00a0 \u00a0 Die Veranstalterin beh\u00e4lt sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Veranstaltungsgel\u00e4nde aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschlie\u00dfend, das Mitf\u00fchren von gef\u00e4hrlichen Gegenst\u00e4nden, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtliche homophobe, \u00a0sexistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund f\u00fcr die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre G\u00fcltigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong> Weitergabe von Tickets<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1.\u00a0 \u00a0 \u00a0Aus sicherheitstechnischen Gr\u00fcnden (zur Vermeidung von Gewaltt\u00e4tigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung), zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, sowie um eine fl\u00e4chendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialvertr\u00e4glichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu \u00fcberh\u00f6hten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann der Veranstalter die Weitergabe von Tickets einschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>3.2. \u00a0 \u00a0 Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt ausschlie\u00dflich zu privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerblicher oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzul\u00e4ssige Weitergabe der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt<\/p>\n<ol>\n<li>Tickets \u00f6ffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei EBay, Kleinanzeigen, Facebook) und\/oder bei nicht von der Veranstalterin autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und\/oder zu verkaufen,<\/li>\n<li>Tickets zu einem h\u00f6heren als dem bezahlten Preis weiterzugeben &#8211; einen Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zul\u00e4ssig<\/li>\n<li>Tickets regelm\u00e4\u00dfig und\/oder in einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl, weiterzugeben<\/li>\n<li>Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverk\u00e4ufer und\/oder Ticketh\u00e4ndler zu ver\u00e4u\u00dfern oder weiterzugeben,<\/li>\n<li>Tickets ohne ausdr\u00fcckliche schriftliche Einwilligung der Veranstalterin kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn, oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,<\/li>\n<li>Tickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erf\u00fcllt ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3.3. \u00a0 \u00a0 Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder gewerblichen Gr\u00fcnden, insbesondere in Einzelf\u00e4llen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zul\u00e4ssig, wenn kein Fall der unzul\u00e4ssigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 3.2 vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser Ticket-AGB sowie die notwendige Weitergabe von Informationen \u00fcber den neuen Ticketinhaber an den Veranstalter nach dieser Ziffer ausdr\u00fccklich hinweist, der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser Ticket-AGB zwischen ihm und dem Veranstalter sowie der Verarbeitung seiner Daten durch den Veranstalter einverstanden erkl\u00e4rt und der Veranstalter auf dessen Anforderung hin unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig \u00fcber die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Veranstalter die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zul\u00e4ssig erkl\u00e4rt hat.<\/p>\n<p>3.4. \u00a0 \u00a0 Die Verarbeitung des Namens, des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erf\u00fcllung der Vertr\u00e4ge zwischen ihm und dem Veranstalter sowie zwischen ihm und dem Kunden gem\u00e4\u00df Artikel 6 abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Veranstalters gem\u00e4\u00df Artikel 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Veranstalters ergeben sich aus Ziffer 3.1.<\/p>\n<p>3.5. \u00a0 \u00a0 Im Falle eines oder mehrerer Verst\u00f6\u00dfe gegen die Regelung in Ziffer 3.2 und\/oder sonstiger unzul\u00e4ssiger Weitergabe von Tickets, ist der Veranstalter berechtigt,<\/p>\n<ol>\n<li>Tickets, die vor \u00dcbergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 3.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren,<\/li>\n<li>die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entsch\u00e4digungslos den Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde zu verweigern.<\/li>\n<\/ol>\n<p>3.6 \u00a0 \u00a0 Die Veranstalterin \u00a0kann dem Kunden nach eigenem Ermessen die M\u00f6glichkeit einr\u00e4umen, \u00fcber die Zweitmarktplattform unter\u00a0<a href=\"https:\/\/www.sbtix.de\/swp\">https:\/\/www.sbtix.de\/swp<\/a>\u00a0ein bereits erworbenes Ticket zum Weiterverkauf an potenzielle Zweitmarkterwerber anzubieten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong> Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>4.1. \u00a0 \u00a0 Der Veranstalter beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihm nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden (z.B. Erkrankung von K\u00fcnstlern, h\u00f6here Gewalt, ein von au\u00dfen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Zu den vorstehend benannten F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt z\u00e4hlen auch s\u00e4mtliche Ausf\u00e4lle aufgrund eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob ein beh\u00f6rdliches Verbot oder eine beh\u00f6rdliche Empfehlung zu dem Ausfall f\u00fchren. Sollte die Veranstaltung aufgrund eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie (Corona-Pandemie) untersagt werden, ist der Veranstalter ebenfalls berechtigt die Veranstaltung nach 4.2 oder 4.3 abzusagen oder zu verlegen. Ziff. 4.2 und 4.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund eines fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie zum Beispiel der Covid-19-Pandemie nach Abw\u00e4gung aller Umst\u00e4nde zu der Einsch\u00e4tzung gelangt, dass eine Veranstaltung abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr f\u00fcr Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher, aufgrund von Einreisebeschr\u00e4nkungen der an der Veranstaltung Beteiligten oder der Veranstaltungsbesucher oder wegen Vertragsk\u00fcndigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, f\u00fcr die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen nicht.<\/p>\n<p>4.2. \u00a0 \u00a0 Sagt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. Ziff.4.1 ab, wird das Ticket ung\u00fcltig und berechtigt nicht mehr zum Eintritt. Der Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Ticketkaufpreis ist sp\u00e4testens binnen 30 Tagen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin gegen\u00fcber dem jeweiligen Vertriebspartner geltend zu machen und richtet sich nach Ziff.4.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht eingehalten werden kann, ist dies durch Vorlage von Belegen nachzuweisen.<\/p>\n<p>4.3. \u00a0 \u00a0 Verlegt die Veranstalterin die Veranstaltung gem. 4.1, behalten die Tickets ihre G\u00fcltigkeit. Es sei denn der Besucher macht von seinem Recht auf R\u00fcckgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf R\u00fcckerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der R\u00fcckgabe. Der Anspruch ist bis sp\u00e4testens 24.00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegen\u00fcber dem Veranstalter geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 4.4. Sofern die Frist vom Besucher aus von ihm nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend vom Besucher nachzuweisen.<\/p>\n<p>4.4. \u00a0 \u00a0 F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der R\u00fcckgabe beachten Sie bitte erg\u00e4nzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.<\/p>\n<p>4.5. \u00a0 \u00a0 Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 4.1., 4.2., 4.3. wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zur\u00fcckerstattet. Grunds\u00e4tzlich nicht zur\u00fcckerstattet werden gezahlte Geb\u00fchren (z.B. Vorverkaufsgeb\u00fchren und Systemgeb\u00fchren). Gegen einen Anspruch auf R\u00fcckerstattung der Geb\u00fchren erkl\u00e4rt der Veranstalter die Aufrechnung mit seinem Anspruch auf Wertersatz, der aufgrund entsprechend erbrachter Leistungen (z.B. Vermittlungsleistungen, Nutzung des Ticketsystems etc.) in gleicher H\u00f6he besteht.<\/p>\n<p>4.6. \u00a0 \u00a0 Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgef\u00fchrt. Sollten die Witterungsumst\u00e4nde jedoch Gefahr f\u00fcr Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, K\u00fcnstler oder Personal bef\u00fcrchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gr\u00fcnden h\u00f6herer Gewalt (z.B. Terror), aufgrund beh\u00f6rdlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht kein R\u00fcckverg\u00fctungs- oder Schadensersatzanspruch, wenn die Veranstaltung die H\u00e4lfte der Spieldauer erreicht hat. Wurde die H\u00e4lfte der Spieldauer nicht erreicht, erfolgt eine R\u00fcckerstattung entsprechend Ziff. 4.2.<\/p>\n<p>4.7. \u00a0 \u00a0 Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Geb\u00fchren und deren etwaiger R\u00fcckerstattung bei Absage bzw. Verlegung ber\u00fccksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.<\/p>\n<p>4.8. \u00a0 \u00a0 Vorstehende Regelungen ber\u00fchren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Veranstalterin zu vertretenden Pflichtverletzung. Erg\u00e4nzend hierzu ber\u00fccksichtigen Sie bitte die Regelung in Ziff.5.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong> Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. \u00a0 \u00a0 Anspr\u00fcche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung f\u00fcr sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erf\u00fcllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.<\/p>\n<p>5.2. \u00a0 \u00a0 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Veranstalterin nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrl\u00e4ssig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus einer Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit.<\/p>\n<p>5.3. \u00a0 \u00a0 Die Einschr\u00e4nkungen der Ziff. 5.1 und 5.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen der Veranstalterin, wenn Anspr\u00fcche direkt gegen diese geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>5.4. \u00a0 \u00a0 F\u00fcr Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Sch\u00e4den haftet nicht die Veranstalterin, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong> Aufnahmen von Besuchern der Veranstaltung\u00a0<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Zur \u00f6ffentlichen Berichterstattung \u00fcber die Veranstaltung sowie zu deren Promotion k\u00f6nnen die Veranstalterin oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabh\u00e4ngig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Besucher als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen k\u00f6nnen. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen k\u00f6nnen durch den Veranstalter sowie von ihm jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und \u00f6ffentlich wiedergegeben werden (zum Beispiel durch Rundfunk jeder Art zu senden, einschlie\u00dflich Live-Streaming und IP-TV \u2013 \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen, \u00f6ffentlich vorzuf\u00fchren, zu archivieren, in Datenbank einzuspeisen, zu vervielf\u00e4ltigen, unter Wahrung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts zu bearbeiten, in den Print-Medien zu nutzen, au\u00dferhalb des Rundfunks im audiovisuellen Bereich auf Bild- und\/oder Tontr\u00e4ger in jeder Art gewerblich oder nicht gewerblich durch Verkauf, Vermietung oder Verleih zu verbreiten und\/oder zu verwerten, sowie im Rahmen s\u00e4mtlicher noch unbekannter Nutzungsarten zu nutzen).<\/p>\n<p>Erwirbt ein Besucher Eintrittskarten nicht nur f\u00fcr sich selbst, sondern f\u00fcr weitere Personen muss der Besucher die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 6 sowie von Ziffer 8 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen. die Bestimmungen zur Zul\u00e4ssigkeit der Weitergabe nach Ziffer 3 bleiben unber\u00fchrt<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong> Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>7.1.\u00a0 \u00a0 \u00a0Es ist strikt untersagt<\/p>\n<ul>\n<li>gef\u00e4hrliche Gegenst\u00e4nde wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenst\u00e4nde, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbeh\u00e4lter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerksk\u00f6rper oder Wunderkerzen),<\/li>\n<li>Rucks\u00e4cke und gro\u00dfe Taschen (maximale Gr\u00f6\u00dfe: 21 x 30 cm, DIN A 4-Blatt)<\/li>\n<li>Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entsprechende Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In diesem Fall ist die Veranstalterin berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Gel\u00e4ndes zu verweisen. Etwaige Anspr\u00fcche stehen Ihnen gegen\u00fcber der Veranstalterin in diesem Falle nicht zu.<\/p>\n<p>7.2. \u00a0 \u00a0 Beim Betreten des Veranstaltungsgel\u00e4ndes wird die Eintrittskarte entwertet. Wenn das Veranstaltungsgel\u00e4nde vorzeitig verlassen wird, ist ein sp\u00e4terer Eintritt nicht mehr m\u00f6glich sofern Sie nicht \u00fcber einen entsprechenden Nachweis der Berechtigung verf\u00fcgen (Ziff. 2.1). Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen in diesem Fall nicht.<\/p>\n<p>7.3. \u00a0 \u00a0 Das Fotografieren ist nur mittels Mobiltelefon und ausschlie\u00dflich zum privaten Gebrauch gestattet, insbesondere sind jegliche Foto-Ver\u00f6ffentlichungen \u2013 beispielsweise auf nichtkommerziellen Homepages oder auf Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook, etc. \u2013 sowie der Verkauf der Fotos untersagt. Der Inhaber\/Besucher verpflichtet sich, nicht mit eigener Lichtquelle zu fotografieren und die Arbeit des Fernsehteams nicht zu behindern. Das Mitbringen von Fotoapparaten, Tonbandger\u00e4ten sowie Film- oder Videokameras ist nicht gestattet. Ton- Film- und Videoaufnahmen, auch f\u00fcr den privaten Gebrauch, sind untersagt. Bei Nichtbeachten kann der Verweis vom Veranstaltungsgel\u00e4nde erfolgen. Gleiches gilt bei Nichtbeachten der Anweisungen der Ordnungskr\u00e4fte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"8\">\n<li><strong> Programm\u00e4nderungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Falle von wesentlichen Programm\u00e4nderungen, wie z.B. der Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher keine Anspr\u00fcche gegen den Veranstalter, solange \u00c4nderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des Summer Breeze Open Air gewahrt bleibt. Versp\u00e4tungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. \u00c4nderungen wird der Veranstalter unverz\u00fcglich auf den sozialen Kan\u00e4len sowie auf der Homepage www.summer-breeze.de bekannt geben<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"9\">\n<li><strong> Zutritt zur Veranstaltung und Verhalten bei der Veranstaltung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>9.1. \u00a0 \u00a0 Festivalgel\u00e4nde: Der Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde unterliegt der dort ausgeh\u00e4ngten und unter www.summer-breeze.de\/de\/festival-abc\/ jederzeit abrufbaren Festivalgel\u00e4ndeordnung. Mit Zutritt zum Bereich des Festivalgel\u00e4ndes erkennt jeder Ticketinhaber die Festivalgel\u00e4ndeordnung an und akzeptiert diese als f\u00fcr sich verbindlich; sie gilt unabh\u00e4ngig von der Wirksamkeit dieser AGB.<\/p>\n<p>9.2. \u00a0 \u00a0 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Veranstalter oder von dem Veranstalter beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Festivalgel\u00e4ndeverwaltung im Vorfeld, w\u00e4hrend und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.<\/p>\n<p>9.3. \u00a0 \u00a0 Zutrittsrecht: Grunds\u00e4tzlich ist jeder Besucher oder Ticketinhaber mit einem wirksam gem\u00e4\u00df Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde berechtigt. Der Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde kann verweigert werden, wenn<\/p>\n<ol>\n<li>der Besucher oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Festivalgel\u00e4ndebereichs am Eingang und\/oder im Innenraum des Festivalgel\u00e4ndes einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und\/oder seiner mitgef\u00fchrten Gegenst\u00e4nde zu unterziehen, und\/oder<\/li>\n<li>der Besucher oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Festivalgel\u00e4ndebereich bereits einmal betreten und anschlie\u00dfend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine G\u00fcltigkeit, und\/oder<\/li>\n<li>die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, Barcode, QR Code, Serien- und \/oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich und\/oder besch\u00e4digt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht vom Veranstalter zu vertreten ist, und\/oder<\/li>\n<li>der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Besucher personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Besucher gespeichert und \u00fcber Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zul\u00e4ssigen Weitergabe nach Ziffer 3.3 vor.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Besuchers bzw. des Ticketinhabers auf Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>9.4.\u00a0 \u00a0 \u00a0Das Parken ohne g\u00fcltiges Parkticket ist nicht m\u00f6glich. Beim Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde wird eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgef\u00fchrt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, insbesondere beim Betreten des Infields eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erkl\u00e4ren sich damit einverstanden.<\/p>\n<p>9.5. \u00a0 \u00a0 Besondere Zutrittsbedingungen: Bei beh\u00f6rdlich oder gesetzlich angeordneten Schutz- und Hygienema\u00dfnahmen und\/oder Beschr\u00e4nkungen der Zulassung von Zuschauern kann der Veranstalter verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und\/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt im Festivalgel\u00e4nde zus\u00e4tzlichen Anforderungen zu unterwerfen.<\/p>\n<ol>\n<li>Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Besuchern rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden Weisungen des Veranstalters, der Polizei und\/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.<\/li>\n<li>Der Veranstalter ist berechtigt, die Einhaltung dieser zus\u00e4tzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb und\/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgel\u00e4nde zu \u00fcberpr\u00fcfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden Anforderungen nicht erf\u00fcllen, kann der Veranstalter den Erwerb von Tickets und\/oder den Zutritt zum Festivalgel\u00e4nde verweigern bzw. den Besuchern bzw. Ticketinhaber des Festivalgel\u00e4ndes verweisen.<\/li>\n<li>Insbesondere kann der Veranstalter zu folgenden Ma\u00dfnahmen verpflichtet sein:<\/li>\n<\/ol>\n<ul>\n<li>Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber au\u00dferhalb des angegebenen Zeitfensters entsch\u00e4digungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgel\u00e4nde verweigert werden;<\/li>\n<li>Erlass von zus\u00e4tzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote);<\/li>\n<li>Verarbeitung von vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten,<\/li>\n<li>zus\u00e4tzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u.a. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Geburtsdatum) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung von Infektionsketten sowie<\/li>\n<li>Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und\/oder Teststatus auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO [i.V.m. den einschl\u00e4gigen Vorschriften, z.B. der g\u00fcltigen lokalen Coronaschutz-Verordnung und\/oder der beh\u00f6rdlichen Verf\u00fcgung].<\/li>\n<\/ul>\n<p>In den F\u00e4llen der Ziffern 9.5 lit. b und lit. c kann der Besucher, sofern der Erwerb von Tickets zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag f\u00fcr die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zur\u00fcckzutreten. Der Besucher erh\u00e4lt dann gegen Vorlage bzw. \u00dcbersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung, den entrichteten Ticketpreis erstattet; bereits angefallene Geb\u00fchren (z.B. Service- und Versandgeb\u00fchren) werden nicht erstattet. Das R\u00fccktrittsrecht verwirkt, sobald der Besucher zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal Festivalgel\u00e4ndezutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden erkl\u00e4rt hat.<\/p>\n<p>9.6.\u00a0 \u00a0 \u00a0Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Veranstaltung im Festivalgel\u00e4nde rechtzeitig \u00fcber m\u00f6gliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschl\u00fcsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind unter www.summer-breeze.de abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem an, dass er sich \u2013 trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienema\u00dfnahmen \u2013 im Rahmen des Besuchs einer Veranstaltung des Veranstalters mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10 .Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigung durch Lautst\u00e4rke<\/strong><\/p>\n<p>Dem Besucher ist bewusst, dass beim Konzert, insbesondere vor der B\u00fchne eine besondere Lautst\u00e4rke herrscht und die Gefahr von m\u00f6glichen Gesundheitssch\u00e4den, insbesondere H\u00f6rsch\u00e4den, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautst\u00e4rkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte daf\u00fcr, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabh\u00e4ngig davon dringend empfohlen, gegebenenfalls Ohrst\u00f6psel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der N\u00e4he der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor der jeweiligen B\u00fchne zu w\u00e4hlen, der den individuellen H\u00f6rgewohnheiten zutr\u00e4glich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"11\">\n<li><strong> Nutzung der Campingfl\u00e4chen &amp; M\u00fcll<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Das Campieren ist nur auf den daf\u00fcr vorgesehenen und ausgeschilderten Fl\u00e4chen gestattet. Es besteht kein Anspruch auf einen Campingplatz.<\/li>\n<li>Die Campingpl\u00e4tze d\u00fcrfen nur mit erworbenem Festivalticket genutzt werden. Selbiges gilt f\u00fcr Wohnmobile.<\/li>\n<li>Die Fl\u00e4che ist in vern\u00fcnftigem Verh\u00e4ltnis zu nutzen.<\/li>\n<li>Auf Mitcamper*innen ist R\u00fccksicht zu nehmen. Bei grober Missachtung der R\u00fccksichtnahme beh\u00e4lt sich die Veranstalterin vor Platzverweise ohne Geb\u00fchrenr\u00fcckerstattung auszusprechen.<\/li>\n<li>Gaskartuschen sind vor Anreise auf Sicherheit und Funktionst\u00fcchtigkeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. Die Veranstalterin ist berechtigt, unsachgem\u00e4\u00df genutzte Gaskartuschen zu konfiszieren.<\/li>\n<li>Offenes Feuer ist nicht erlaubt und wird umgehend unterbunden. Nichteinhaltung kann in einem Platzverweis ohne Geb\u00fchrenr\u00fcckerstattung resultieren.<\/li>\n<li>Flucht und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten.<\/li>\n<li>Park- und Campingplatz sowie das Veranstaltungsgel\u00e4nde sind von M\u00fcll und Unrat reinzuhalten, der\/die Besucher*in verpflichtet sich, seinen\/ihren M\u00fcll in den bereitgestellten Beh\u00e4ltern zu entsorgen.<\/li>\n<li>Die Stell- und Campingpl\u00e4tze sind bei Abreise in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.<\/li>\n<li>Der Betrieb von Soundanlagen auf Campingpl\u00e4tzen ist w\u00e4hrend der Tageszeit gestattet, zugeh\u00f6rige Lautsprecher sind jedoch so auszurichten, dass sie die umliegenden Besucher*innen nicht beschallen; die maximale Lautst\u00e4rke kann von Ordnungskr\u00e4ften aus Gr\u00fcnden des Anwohnerschutzes begrenzt werden. W\u00e4hrend den Ruhezeiten in der Nacht ist der Betrieb von Soundanlagen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden geahndet.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"12\">\n<li><strong> Datenschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Soweit in den Ticket-AGB nicht konkret anders benannt (wie beispielsweise in Ziffer 6 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltung) erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und\/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erf\u00fcllung eines Vertrages zwischen Veranstalter und dem Kunden\/Ticketinhaber bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gem\u00e4\u00df Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 b DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und\/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Veranstalters. Die berechtigten Interessen des Veranstalters ergeben sich dabei aus Ziffer 3.1.<\/p>\n<p>Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschlie\u00dflich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSVGO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Veranstalters k\u00f6nnen den abrufbaren DSGVO-Hinweisen des Veranstalters entnommen werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"13\">\n<li><strong> Cashless Payment<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich vor ein Cashless Payment System zum kontaktlosen elektronischen Bezahlen einzuf\u00fchren. Art und Umfang werden alleine vom Veranstalter bestimmt, es besteht kein Anspruch auf bestimmte Bezahlverfahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"14\">\n<li><strong> \u00c4nderung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Veranstalterin ist bei einer Ver\u00e4nderung der Marktverh\u00e4ltnisse und\/oder der Gesetzeslage und\/oder der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese AGB und\/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu erg\u00e4nzen und\/oder zu \u00e4ndern, sofern dies f\u00fcr den Besucher zumutbar ist. Die jeweiligen \u00c4nderungen werden dem Besucher schriftlich oder \u2013 wenn der Besucher sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erkl\u00e4rt hat \u2013 per E-Mail bekannt gegeben. Die Erg\u00e4nzungen bzw. \u00c4nderungen gelten als genehmigt, wenn der Besucher nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der \u00c4nderungen und\/oder Erg\u00e4nzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Veranstalter hat auf diese Genehmigungsfiktion in der \u00c4nderungsk\u00fcndigung ausdr\u00fccklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch der Besucher ist an die in Ziffer 1.1 genannte Kontaktadresse zu richten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"15\">\n<li><strong> Anwendbares Recht, Gerichtsstand<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>15.1 \u00a0 \u00a0 Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschr\u00e4nkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>15.2 \u00a0 \u00a0 F\u00fcr Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erf\u00fcllungsort der Sitz des Veranstalters.<\/p>\n<p>15.3 \u00a0 \u00a0 Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Ticket-AGB und\/oder der G\u00fcltigkeit und\/oder Rechtsgesch\u00e4ften auf Grundlage dieser Ticket-AGB ergeben, ist der Sitz des Veranstalters, es sei denn der Kunde ist Verbraucher.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"16\">\n<li><strong> Kein Widerrufsrecht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Kein Widerrufs- oder R\u00fccknahmerecht: Auch, wenn der Veranstalter Eintrittskarten \u00fcber Fernkommunikationsmittel im Sinne des \u00a7 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gem\u00e4\u00df \u00a7 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gem\u00e4\u00df \u00a7 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiw\u00f6chiges Widerrufs- und R\u00fcckgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Best\u00e4tigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"17\">\n<li><strong> Schlussklausel<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sollten einzelne Klauseln in diesen Ticket-AGB ganz oder teilweise ung\u00fcltig sein, ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Klauseln bzw. der \u00fcbrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben dar\u00fcber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n\u00e4chsten kommt. Entsprechendes gilt auch f\u00fcr eine L\u00fccke innerhalb dieser Ticket-AGB.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"18\">\n<li><strong> Streitbeilegung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr das SUMMER BREEZE Open Air 2022 1. Veranstalter: SiLVERDUST GmbH Summer-Breeze-Weg 1 73453 Abtsgm\u00fcnd Tel: +49 (0) 7366 &#8211; 92 984 00 Fax: +49 (0) 7366 &#8211; 92 984 10 E-Mail: mail@silverdust.de, Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Achim Ostertag, Jonas Medinger Amtsgericht Ulm HRB 501425 2. Geltung der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen 2.1. 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